© Suling & Zenk GbR / Erstellt am 29.04.2024 - 16:21 Uhr

DORMAGO

evd-Informationen über die Umsetzung der Soforthilfen

28.11.2022 / 15:32 Uhr — Info / bs

Die Bundesregierung hat eine „Soforthilfe“ für Gas- und Wärmekund:innen beschlossen, die wie folgt von der evd umgesetzt wird:

Anspruchsberechtigt sind alle Haushalts- und kleinere Gewerbekund:innen. Bei Kund:innen mit einem Verbrauch oberhalb von 1,5 Mio. kWh pro Jahr erfolgt eine gesonderte Beantragung und Prüfung.

Damit die Entlastung bei den Kund:innen schnell ankommt, entfällt im ersten Schritt bei den betroffenen evd-Wärme- und Gaskund:innen der Dezemberabschlag. Dieser wird am 1. Januar fällig. Die evd bucht diesen Gas- und Wärmeabschlag nicht ab. Im zweiten Schritt wird nach den Vorgaben der Bundesregierung auf Basis der individuellen Verbrauchsdaten der genaue Gutschriftsbetrag ermittelt und mit der nächsten Jahresabrechnung verrechnet. Kund:innen brauchen sich um nichts kümmern.

Kund:innen, die noch selbst überweisen, z.B. mit einem Dauerauftrag, können die Zahlung für Gas und Wärme mit Fälligkeit 1.1.2023 aussetzen. Wird normalerweise die Abschlagssumme für Gas oder Wärme zusammen mit dem Abschlag für Strom und/oder Wasser überwiesen, kann die Abschlagssumme um den fälligen Betrag für Gas bzw. Wärme reduziert werden. Die Abschläge für Strom und Wasser sind unverändert fällig und zu zahlen. Kund:innen, die den Gas- oder Wärmeabschlag mit Fälligkeit 1.1.2023 dennoch überweisen, geht die „Soforthilfe“ nicht verloren. Der überwiesene Betrag wird dem Kundenkonto gutgeschrieben und mit der nächsten Jahresabrechnung verrechnet. In diesem Fall kommt die Entlastung also erst mit der Jahresrechnung bei den Kund:innen an.

Nächstes Jahr folgen die Energiepreisbremsen

Die Bundesregierung hat verschiedene „Energiepreisbremsen“ beschlossen, mit denen definierte Mengen des Wärme-, Gas- und Stromverbrauchs preislich gedeckelt werden. Auch dies wird die evd im nächsten Jahr für alle betroffenen evd-Kund:innen umsetzen, ohne dass die Kund:innen selbst aktiv werden müssen. Zu diesem Themenblock fehlt noch die gesetzliche Umsetzung. Sobald diese vorliegt, wird die evd entsprechend informieren.

Aktuelle Informationen zu den Themen finden Kund:innen auf der Interneseite der evd. Pressefotos